Bonusheft, den Stempel nicht vergessen!
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An die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen:
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, hat gut Lachen! Ein lückenlos geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Und Ihr wollt doch bestimmt nichts verschenken, oder?
Der jährliche Stempel im Bonusheft sorgt dafür, dass Eure Krankenkasse beim Zahnersatz die Behandlungskosten höher bezuschusst. Ab fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge gibt es neben dem Festzuschuss auf die so genannte Regelversorgung einen Bonus in Höhe von 20 %. Ab zehn Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 %.
ACHTUNG: Bei Unterbrechung „zurück aus Los“! Wer einmal unterbricht, muss wieder von vorne anfangen und verliert seinen Bonusanspruch. Denkt daher unbedingt an Euren jährlichen Vorsorgetermin, sichert Euch Euren Bonus und vereinbart jetzt einen Termin.
Wir freuen uns auf Euch!
Hinweis: Ein Bonusheft bekommt man ab dem 12. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche müssen bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr zur Kontrolle, wenn sie den Bonus haben wollen. Erwachsene nur einmal.